Der BGH bestätigt das Urteil gegen die zwei Mitstreiter die bis zur Urteilsverkündung in U-Haft saßen. Somit wird es wohl in den nächsten Monaten zum Haftantritt zur Verbüßung der Reststrafe kommen. Im Urteil gegen die Mitstreiterin wird es eine weitere Verhandlung um die Frage der bisher verwehrten Bewährung geben. Der Termin steht noch nicht fest.
Weitere Infos werden folgen, sobald wir uns sortiert haben bzw. mehr wissen.
Freiheit und Glück!
Via de.indymedia