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Betroffen allesamt

Eines frühen Morgens, es fällt ein feiner Nieselregen, setzt ein 40-Tonner sich in Bewegung. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen dieser tausend Lkws, der den Transport von Waren sicherstellt, seine Mission ist weniger bedeutungslos. Mit eingeschaltetem Licht bewegt sich der Laster in die Vororte der bayerischen Hauptstadt München. Im Schlepptau die düstere Silhouette eines Krans, der bereit zu sein scheint, seine mechanischen Krallen in irgendeine Beute zu schlagen. Es handelt sich um einen ganzen Konvoi: der Lkw wird nämlich von Polizeifahrzeugen begleitet, jedoch ohne Blaulicht. Am Ziel angekommen springen die Polizisten aus ihren Fahrzeugen, rammen eine Tür ein und dringen in die Räumlichkeiten ein. Die Operation zielt nicht darauf ab, irgendetwas zu entdecken, sie sind da um etwas zu holen. Jedoch greifen sie sich keine Verdächtigen, wie man zuerst denken könnte. Auch keine hermetischen Kanister, die ein Vorbote von gut versteckten Sprengstoffen oder Waffen sind, deren Abwesenheit sicherlich nicht der Beweis für eine kaum zu empfehlende Unschuld in dieser tödlichen Welt ist. Ja nicht einmal der kleinste Benzinkanister liegt irgendwo herum. Doch das hat auch alles seine Richtigkeit, denn das war eh nicht das, worauf es die Polizisten abgesehen haben. Sie kamen um eine ganz andere Waffe zu stehlen, eine, die den Geist schärft und das Denken festigt. In München, an diesem 22. April 2022 [eigentlich war es der 26. April, Anm. d. Übs.], kamen die Bullen… um sich eine Druckerei einzuverleiben, die anarchistischen Schriften gewidmet war.

So berichteten später Gefährten von dort, dass die Polizisten die gesamte Druckerei raubten: „Vom Risograph (eine Druckmaschine) samt zugehörigen Trommeln bis zur Schneidemaschine, von der Sortier- bis zur Klebemaschine, ja sogar eine historische Letterpress und mehrere Bleisätze dafür wanderten allesamt in die Asservatenkammern der Bullen.“ Zehntausende Blatt unbedrucktes Papier, literweise Tinte und andere Verbrauchsmaterialien beim Drucken wurden außerdem mitgenommen, ebenso tausende Bücher, Broschüren und Zeitungen. Eine beachtliche Beute, die die Anwesenheit des Lkws und des Krans in diesem ekelhaften morgendlichen Konvoi erklärt.

Anderswo in der Stadt treten andere vom Staatsschutz (das K43, Kommissariat für „politisch motivierte Kriminalität“) koordinierte Mannschaften der Polizei die Türen von vier Wohnungen ein, durchsuchen mehrere Keller sowie die anarchistische Bibliothek Frevel. Der juristische Vorwand für diese ganze Operation ist nicht besonders originell: es handelt sich um den berüchtigten § 129, der Paragraph im deutschen Strafrecht, der auf die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ abzielt. Schon immer wurden die Anarchisten, per Definition Gesetzlose – zumindest in ihren Ideen (denn ihre Ränge wurden von der Krankheit des Legalismus und der lähmenden oder kalkulierten Angst vor jeder Überschreitung des Gesetzes nicht verschont) –, von den Staaten verfolgt, indem sie sich solcher Strafrechtsparagraphen bedienten. Bis heute sieht man die Staaten diese legalen Instrumente zücken, um anarchistische Zusammenrottungen zu unterdrücken, die organisationelle Informalität und affinitären Konstellationen anzugreifen, die aus den viel zu steifen Schemata einer ORGANISATION ausbrechen, die immer prekäre Lücke der öffentlichen Initiativen, Treffpunkte und Orte der Verbreitung anarchistischer Ideen einzuschränken, diejenigen, die anarchistische Schriften verfassen und verbreiten, zu entmutigen, wie etwa die anarchistische Wochenzeitung  Zündlumpen, die sich im Fadenkreuz der bayerischen Polizei befindet und die einen der Kleiderständer auszumachen scheint, an dem die Polizisten beabsichtigen andere Elemente ihrer Ermittlungen aufzuhängen.

Gegenteilig zu einer gewissen Rhetorik, die unglücklicherweise unter Gefährtinnen und Gefährten immer noch beliebt ist, die eher Ausdruck einer selbsttröstenden Therapie zu sein scheint, denken wir nicht, dass der Staat unsere Räume, unsere Publikationen und unsere Druckinfrastruktur angreift, weil er Angst vor dem hätte, was die Anarchisten zu sagen haben, oder dass er sich von der Verbreitung unserer Bücher und Zeitungen bedroht fühlen würde. Es ist für ihn nur etwas, das für ihn total einfach geworden ist. Die heutige anarchistische und antiautoritäre „Bewegung“ ist weder in der Lage tausende Personen auf die Straße zu mobilisieren, wenn eine ihrer Druckereien beschlagnahmt wurde (auch wenn es Momente in der Geschichte gab, in der sie das war),  noch ein Gewicht darzustellen, wenn ihre öffentlichen Initiativen von einer polizeilichen Übermacht erstickt werden. Das hat nicht nur mit einer – beachtlichen – quantitativen Verringerung der anarchistischen Reihen zu tun, sondern auch mit der tiefgreifenden Transformation der sozialen Beziehungen in den letzten Jahrzehnten. Die technologische Umstrukturierung der kapitalistischen Ausbeutung, die Einverleibung fast aller Lebensbereiche in die staatliche Verwaltung und die kapitalistische Sphäre, die Auslöschung jeglicher Gemeinschaftlichkeit, die nicht von der technologischen Hydra produziert wird (auch wenn es wahr ist, dass diese zahlreich sind), ganz zu schweigen vom fürchterlichen Angriff auf die Sprache, ihre furchtbare Verarmung und ihr Austausch mit transportierten Bildern auf allgegenwärtigen Bildschirmen, oder dem Abgrund der Oberflächlichkeit und der Verdummung, in den sich ein Großteil der Menschheit gerade stürzt (oder hineingestoßen wird, letzten Endes ist es egal): all das ist nicht ohne Konsequenzen für das anarchistische Handeln und die Verbreitung anarchistischer Ideen. Demselben ausgesetzt bleiben auch die Anarchisten nicht unbeschadet: auch sie sind von der Lawine der neuen Technologien betroffen, ja werden gar von ihr absorbiert, von der augenblicklichen vermittelten Kommunikation, von der Schwierigkeit, weiter als bis zum nächsten Tag zu denken, oder auch der Schwierigkeit, zwischen dem zu unterscheiden, von dem es wichtig wäre, es heute zu veröffentlichen und zu verbreiten, und dem, was nur ein tristes Zeugnis der existenziellen Leere ist, die sich ihrer ebenso wie ihrer Zeitgenossen bemächtigt.

Kurz, der Umstand, dass der Staat regelmäßig und mit einer immer sorgloseren Nonchalance die wenigen anarchistischen Räume, die noch sichtbar bleiben, angreift, ist kein Zeugnis unserer Stärke, sondern unserer Schwäche. Ehrlich, alles andere scheint nur leeres Gewäsch zu sein, das die notwendige Reflexion verhindert, ein rhetorisches Sich-Überbieten, um sich nicht mit der Frage zu konfrontieren, die mit jeder beschlagnahmten Zeitung, mit jeder Verfolgung von Anarchisten mit dem kläglichen Vorwand der unlauteren (wahlweise „kriminellen“; „terroristischen“, „subversiven“, „illegalen“, …) Organisation unumgänglich wird: wie weiter handeln in dieser Ära der technologischen Finsternis, wo das Bewusstsein erlischt und unsere geistigen Wälder gerodet werden? Mit welcher Methodologie, welchen Organisationsformen, welchen Initiativen, um [nicht] dieselben Fehler zu machen? Wenn man nur die stolze Versicherung teilen kann, dass wir uns bis zum Schluss weigern werden, unsere Ideen anzupassen, dass wir uns gegen die Verflachung zur Wehr setzen werden, auch wenn wir damit zu den letzten Mohikanern werden, die die Vorstellung einer vollständigen Freiheit verteidigen, glauben wir, dass wir die Konditionen, in denen wir handeln, verstehen müssen anstatt sie zu ignorieren.

Eine so grob totalitäre Operation wie die Beschlagnahme von Druckmaschinen (erinnern wir uns daran, dass zu Zeiten der systematischen Zensur, die auf anarchistische Publikationen angewandt wurde, der Staat sich zumeist darauf beschränkte, die als zu heftig oder den Rahmen der „freien Meinungsäußerung“ überschreitend, sodass sie zum „Aufruf zu Straftaten“ werden, eingestuften Passagen zu schwärzen, in den extremeren Fällen das Gedruckte – nicht aber die Druckwerkzeuge – zu beschlagnahmen) etwas ist, das alle Anarchisten betrifft, egal, welchen Aktivitäten sie sich verschreiben oder welche Wege sie zu beschreiten gewählt haben. Nicht weil sie den Beweis liefert, dass das anarchistische Wort immer eine Gefahr für die Stabilität des Staates darstellt, noch dass sie den alten Glauben wiederbelebt, der das Nahen der Revolution als Resultat des Aufwachens des eingeschlafenen Bewusstseins dank der unermüdlichen Aktivitäten der anarchistischen Propagandisten, die selbst nie schlafen, betrachtet. Nein, sie betrifft uns alle, weil sie ein Hinweis auf den Zustand der Welt ist, den Zustand der sozialen Beziehungen und der nahen Zukunft, in der wir gezwungen sein werden zu handeln – oder aufzugeben. Ohne in den Chor der legalistischen Empörung einstimmen zu wollen, kann man dennoch sagen, dass die Beschlagnahme von Druckereien, die Schließung öffentlicher Treffpunkte, die Auflösung relativ offener Gruppierungen uns in eine andere Dimension der Repression versetzen, die letztlich absolut „normal“ oder „logisch“ ist, die darauf abzielt, diejenigen außer Gefecht zu setzen, die herrschaftliche Strukturen und Personen physisch angreifen. Auch wenn diese beiden Dimensionen immer zusammengehören und nicht so getrennt sind, wie es einige gerne glauben würden, erinnert das Mitbringen eines 40-Tonners, um eine Papierschneidemaschine und eine Letterpress mit Bleisätzen zu beschlagnahmen, eher an geläufige Maßnahmen in anderen Regimen. In dieser Epoche der industriellen und technologischen Flucht nach vorn, die offen pluralistisch, aber zutiefst totalitär ist, könnte uns eine solche Praxis, die überflüssig geworden zu sein schien, erneut überraschen – besonders da die beste Art und Weise, um jede mögliche Gefahr zu neutralisieren, die von der Verbreitung anarchistischer Schriften ausgehen könnte, natürlich in der laufenden Virtualisierung besteht, in ihrer technologischen Derealisierung. Doch nichts verschwindet für immer und alles bleibt potentiell präsent.

Die Verallgemeinerung der Lohnarbeit hat die Sklaverei nicht vollständig abgeschafft, die Errichtung von Atomkraftwerken hat die Kohleminen nicht verschwinden lassen, die Rationalisierung der Produktion hat die handwerklichen Minen nicht in den Mülleimer der Geschichte verbannt. Dieser Fortschrittsmythos scheint heute die Kehrseite der Realität zu erleiden, die den Schleier der Derealisierung zerreißt. Viele Dinge, die der Mythos in eine Vergangenheit verbannt hatte, die nie mehr wiederkehren würde, sind heute dabei ihren Platz in einer Realität einzunehmen, aus der sie letztlich niemals vollständig verschwunden waren. Der Krieg bricht erneut auf dem europäischen Kontinent aus, Knappheit wird sogar in den Supermarktregalen sichtbar, die Bedrohung einer atomaren Vernichtung addiert sich zu den genozidalen Praktiken, die die Konflikte begleiten, der Klimawandel lässt das Schreckgespenst der Hungersnot und der Ausrottung  über immer mehr Bewohner dieses leidenden Planeten schweben: In einem solchen Szenario sollte uns die Beschlagnahme einer anarchistischen Druckerei nicht überraschen. Die Epoche, in der es notwendig war, Druckereien zu verstecken, unauffällige Papierlager anzulegen, eine unterirdische und feine Verteilung der Neuigkeiten des Kampfes und der Vertiefungen des Denkens zu organisieren, ist sicherlich nicht von der Weltbühne verschwunden. Die Konditionen für solche Szenarien, auch im Schatten westlicher toleranter Demokratien, vereinigen sich immer mehr und werden sich verschärfen, je mehr die sozialen Spannungen steigen und die Ungleichgewichte sich ausbreiten.

 

Das ist der Grund, aus dem die Beschlagnahme einer anarchistischen Druckerei in München eine Angelegenheit ist, die uns allesamt betrifft.


Aus Avis de Tempêtes #53 vom 15. Mai 2022.

[Italien] Gegen den 41bis, revolutionäre Solidarität mit dem Anarchisten Alfredo Cospito

Am Donnerstag, den 5. Mai, wurde der inhaftierte Anarchist Alfredo Cospito über die Verhängung des 41-Bis-Haftregimes informiert, das ihm aufgedrückt wurde.

Am Donnerstag, den 5. Mai, wurde der inhaftierte Anarchist Alfredo Cospito über die Verhängung des 41-Bis-Haftregimes informiert, das ihm aufgedrückt wurde. Derzeit befindet sich Alfredo noch im Gefängnis von Terni, in den dafür vorgesehenen Trakt. Wir wissen nicht, ob es sich dabei um ein vorübergehenden Aufenthaltsort handelt oder ob eine Versetzung in eine andere JVA folgen wird. Der Erlass wurde, wie gesetzlich vorgeschrieben, direkt von der Justizministerin Marta Cartabia, der ehemaligen Präsidentin des Verfassungsgerichts, erlassen. Erinnern wir uns kurz daran, dass das 41bis ein besonders leidvolles Strafvollzugsregime vorsieht: Unterbindung jeglicher Kommunikation, Isolation, kein Hofgang und Untersagung jeglicher sportlicher Aktivität, komplette Stille, Zensur des Schriftverkehrs, eine einstündige Besuchszeit pro Monat mit einer Glastrennwand und einer „Gegensprechanlage“, die die Gespräche aufzeichnet, 10 Minuten Telefonate pro Monat mit einem autorisierten Familienmitglied, das gezwungen ist, aus einer Carabinieri-Kaserne anzurufen. Den Gefangenen ist es untersagt, Zeitungen und Bücher zu erhalten, ein Großteil der Korrespondenz wird aufgrund ihres Inhalts blockiert, außerdem ist es nicht möglich, Zeitungen zu kaufen, und die Verfügbarkeit von Gegenständen in der Zelle ist stark eingeschränkt (Bücher, Kleidung, Lebensmittel, Papier- und Stiftkontingent). Dies ist nicht das erste Mal, dass eine solche Maßnahme auf Revolutionäre angewandt wird; 2006 wurden vier Gefangene der Roten Brigaden in solchen Einrichtungen interniert (eine von ihnen, Diana Blefari, beging im Oktober 2009 Selbstmord, kurz nachdem sie vom 41bis deklassiert worden war). Dies ist ein Präzedenzfall, der trotz der Mobilisierungen noch nicht gebrochen wurde.

In diesen ersten Stunden des Zorns müssen wir uns mit zwei Themen befassen:
Einerseits nehmen wir den persönlichen, physischen Angriff auf einen anarchistischen Gefährten zur Kenntnis, der in diesen zehn Jahren nie den Kopf gesenkt hat: ein Gefährte, der sich dazu bekannt hat, dem Vorstandsvorsitzenden von Ansaldo Nucleare, Herrn Adinolfi, direkt in die Beine geschossen zu haben. Die Tatsache, dass Alfredo nicht isoliert und sein revolutionärer Beitrag nicht zum Schweigen gebracht werden konnte, war den Ermittlern ein Dorn im Auge. Dies hat in den letzten Jahren zu weiteren restriktiven Maßnahmen gegen ihn geführt, wie der Zensur der Korrespondenz und dem Erlass eines Haftbefehls im Gefängnis im Rahmen der Operation „Sibilla“ am 11. November 2021, mit der die Repressionskräfte versuchten, eine Zeitung und Publikationen, die im Laufe der Jahre Artikel und Beiträge des Gefährten veröffentlicht hatten, aus dem Verkehr zu ziehen. Wir müssen Alfredo die Solidarität einer Bewegung spüren lassen, die sich nicht zähmen lässt, die ihn nicht vergessen hat, die ihn nicht allein lässt; wir müssen dafür sorgen, dass diese Solidarität die Verbote durchbricht und die Isolation durchbricht.

Andererseits sehen wir in dieser Tatsache einen Präzedenzfall gegen die gesamte anarchistische Bewegung. Wir brauchen eine wirksame internationale Mobilisierung, die den italienischen Staat den Preis für diese x-te Entscheidung zahlen lässt. Mit anderen Worten: So einen Präzedenzfall darf es nicht geben.

Anarchist zu sein ist schwierig, aber es ist uns egal, ob dies als Verbrechen angesehen wird oder nicht. Diejenigen, die hungern, ausbeuten, Bomben auf die Bevölkerung werfen, sind dieselben Männer und Frauen, die dafür sorgen, dass der Anarchismus in die Schemata des Gesetzes gezwungen wird, seine Spannungen unterdrückt und die Möglichkeit konkreter Aktionen unterdrückt. Dieses Haftregime ist auch eine Warnung an all jene, die schon immer geglaubt haben, dass es keine „Freiheiten“ gibt, die von den Herren und Herrschern gewährt werden. Es ist eine Botschaft an jene, die durch die Kombination von Denken und Handeln den Staat und das Kapital zerstören wollen.

Wir brauchen eine Mobilisierung, die in der Lage ist, einen Gegenangriff zu starten. Wir können und wollen die politische und persönliche Verantwortung von der Ministerin Marta Cartabia nicht verschweigen. Die Juristin scheint mit ihrer Maßnahme dem für den 25. Mai anberaumten Urteil des Kassationsgerichtshofs im Prozess Scripta Manent um zwanzig Tage zuvorzukommen. In diesem Prozess wurde Alfredo in der Berufung zu zwanzig Jahren Haft wegen subversiver Vereinigung zu terroristischen Zwecken und Massaker zu terroristischen Zwecken verurteilt (zu denen noch die neuneinhalb Jahre des bereits erwähnten Prozesses gegen Adinolfi hinzukommen). In Italien ist der Straftatbestand des „Massenmords“auch ohne Tote und Verletzte vorgesehen, da die Möglichkeit eines Sprengstoffanschlags besteht. Das Verbrechen des Massenmordes könnte der Schlüssel zur 41bis-Klausel gegen Alfredo gewesen sein. Das gleiche Verbrechen des Massenmords wird im Scripta-Manent-Prozess auch noch der Anarchistin Anna Beniamino und in einem anderen Prozess dem Anarchisten Juan Sorroche zur Last gelegt. Dies zeigt, dass der Präzedenzfall bereits potenzielle Folgen für andere Gefährt:innen hat.

Die Ministerin Cartabia wird von den progressiven Gruppen, die die Kampagne für ein weibliches Staatsoberhaupt in Italien ins Leben gerufen haben, nachdrücklich als Präsidentin der Republik in Pectore unterstützt. Es sei daran erinnert, dass in Italien der Präsident der Republik auch die Funktion des obersten Richters wahrnimmt und den Vorsitz im Obersten Richterrat (CSM) führt. Wir werden uns nicht über den Missbrauch und die Verstöße gegen das Gesetz durch die Bürokraten, die es verwalten, beschweren, aber wir können nicht umhin, zu beobachten, wie Ministerin Cartabia sich bewusst dafür entschieden hat, ihr ganzes politisches Gewicht – als Juristin, als Ministerin, als mögliche künftige Justizoberhaupt – mit einer Bestimmung durchzusetzen, die neben anderen Ungerechtigkeiten auch die Beeinträchtigung der möglichen endgültigen Verurteilung von Alfredo und den anderen Angeklagten beinhaltet. Aus all diesen Gründen können wir nicht eine Minute warten. Wir rufen daher zu einer internationalen Mobilisierung im Zeichen einer revolutionären Kontinuität auf, die ihren Aktionsradius immer weiter ausdehnt.

Gegen den 41bis, lasst uns die Isolation durchbrechen!

Wenn ihr versucht, uns zum Schweigen zu bringen, werden wir euch die Hand abbeißen!

Gegen die Zensur halten wir an der anarchistischen Propaganda fest!

Revolutionäre Solidarität mit dem Anarchisten Alfredo Cospito!

Anarchisten


Übernommen von de.indymedia.org

[München] Über Razzien und ein §129-Verfahren gegen Anarchist*innen und den Raub einer Druckerei

Was ist passiert?

Wie bereits berichtet gab es am Dienstag, den 26. April koordinierte Razzien gegen Anarchist*innen aus München, aufgrund des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129). In diesem Rahmen wurden 4 Wohnungen durchsucht (2 davon, ohne dass dort überhaupt eine*r der Beschuldigten wohnt), sowie mehrere Kellerräume (teilweise auch die Nachbarräume von vermeintlich den Beschuldigten zugeordneten Räumen), eine Druckerei und die anarchistische Bibliothek Frevel.

Koordiniert vom Staatsschutz (K43) kamen ein Haufen vermummter USK-Bullen mit Rammböcken, teilweise gezogenen Waffen und sogar im Kettenhemd (jaja, ob dieser Bulle eine Wette verloren hat, oder ob gerade Ritter-Themenwoche war, darüber war bislang nichts in Erfahrung zu bringen) um Punkt 6 Uhr früh in die Wohnungen gestürmt. Dabei rammten die notorischen Testosteronbündel sogar eine Tür ein, in der der Schlüssel von außen steckte. Teilweise mussten sie oder ihre Kollegen vom K123 (Digitale Forensik/Telekommunikationsüberwachung) sich zuvor in das lokale WLAN-Netz eingeklinkt haben, jedenfalls schienen sie genau darüber im Bilde zu sein, welche Geräte aktuell im lokalen WLAN-Netz eingeloggt waren. Ausgerüstet mit Powerbanks und mutmaßlichen Farradayschen Käfigen in Beutelform (die der Abschirmung von Funksignalen dienen) stürzten sich die Beamten auch gleich auf diese (allesamt Smartphones) und sicherten sie so im angeschalteten Zustand.

Nach diesem Auftakt bequemten sich dann auch irgendwann die Ermittler des K43 herbei und eröffneten den Betroffenen die Durschuchungsbeschlüsse und präsentierten irgendwelche mitgebrachten Pseudo-Zeug*innen von lokalen städtischen Behörden. Und dann ging es auch schon los: Rund sechseinhalb Stunden durchwühlten die Schweine auf der Suche nach dem üblichen wie Computern, Speichermedien, Mobiltelefonen, aber auch Druckern, anarchistischen Publikationen, “Unterlagen und/oder Dateien, die Aufschluss über das linksextremistisch-anarchistische Gedankengut” der Beschuldigten geben, persönliche Aufzeichnungen, Finanzdaten, “Unterlagen und/oder Dateien, die Aufschluss über etwaige Anschlagspläne der Beschuldigten geben“, sowie “Pläne, Werkzeuge und/oder Rohstoffe zur Herstellung von Bomben, Brandsätzen oder von sonstigen zur Begehung eines Terroranschlags geeigneter Gegenstände” einfach alles. Sie beschlagnahmten vor allem Speichermedien, Computer (auch von nicht Beschuldigten), Drucker, persönliche Notizen, Briefkorrespondenzen, mehrere hunderte anarchistische Publikationen in verschiedensten Sprachen. Außerdem suchten sie intensiv nach Mietverträgen für angemietete Räumlichkeiten und forderten diese wohl auch von den Vermietern der ebenfalls durchsuchten Kellerräume ein.

Zeitgleich müssen auch die Durchsuchungen in einer Druckerei, mehreren Kellerräumen und der anarchistischen Bibliothek Frevel stattgefunden haben, von denen jedoch sowohl Durchsuchungsbeschlüsse, wie auch Sicherstellungsprotokolle fehlen. Auch hier brachen die Bullen ein und tauschten im Anschluss die Schlösser aus oder ließen die Räume offen zurück.

In der anarchistischen Bibliothek Frevel nahmen die Bullen nur einzelne Publikationen, Plakate, Sticker und dergleichen mit und klauten zudem den dort befindlichen Drucker.

Anders sah das in der ebenfalls durchsuchten, voll ausgestatteten Druckerei aus. Hier ließen die Bullen einen LKW und einen Kran anrücken und beschlagnahmten einfach alles: Vom Risograph (eine Druckmaschine) samt zugehörigen Trommeln bis zur Schneidemaschine, von der Sortier- bis zur Klebemaschine, ja sogar eine historische Letterpress und mehrere Bleisätze dafür wanderten allesamt in die Asservatenkammern der Bullen. Aber damit nicht genug. Tausende Bücher, Broschüren und Zeitungen, von den Worten Malatestas und Kropotkins bis hin zu denen von Bonanno, aber auch viele aktuelle Broschüren und Zeitungen nahmen die Bullen genauso mit, wie rund 50.000 Bögen unbedrucktes Papier, Tinte und vieles weitere. Als ein Zeichen ihres Respekts schütteten sie schließlich noch den Kaffee in die Spüle und machten sich mit ihrer Beute in einem 40-Tonner LKW davon.

Worum geht es?

Drei Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, weil sie nicht nur “Angehörige der linksextremistisch-anarchistischen Szene” seien, “den Bestand und die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland und jede Form staatlicher Ordnung ab[lehnen]” würden und “Gewalt, insbesondere solche gegen Sachen und/oder Polizeibeamte als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ansichten” ansehen würden, sondern vor allem, weil sie das Anarchistische Wochenblatt Zündlumpen gefertigt, herausgegeben und vertrieben haben sollen. Dem folgt eine Auflistung von insgesamt 15 Zitaten aus verschiedenen von insgesamt 85 Ausgaben des Zündlumpens, bei denen es sich jeweils um “strafbewehrte Inhalte” handeln soll. Wir geben hier ein paar Blüten als Zitate aus dem Durchsuchungsbeschluss wieder:

“Am 10.04.2020 veröffentlichten die Beschuldigten auf dem Internetauftritt des Zündlumpen unter https://zuendlumpen.noblogs.org/post/2020/04/10/ die Kurznachricht “Brenn, E-Scooter, brenn!”. Sie berichteten über den Brand zweier solcher Kraftfahrzeuge am 04.04.2020 im Münchner Stadtteil Freimann und am 06.04.2020 am Rand des Englischen Gartens in München. Sie bezeichneten die Gefährte als “Plage”, die sabotiert werden müsse. Durch die Überschrift billigten die Beschuldigten die Brandstiftungen durch unbekannte Täter vom 04.04.2020 und 06.04.2020.”

“In der Ausgabe 61 vom 13.04.2020 forderten die Beschuldigten in dem als Comic verfassten Artikel “Rebellion gegen die Ausgangssperre” dazu auf, die Reifen von Polizeieinsatzfahrzeugen zu zerstechen, Polizeieinsatzfahrzeuge anzuzünden und aus brennenden Müllcontainern Straßenblockaden zu errichten. Die Zeichnungen fungieren als genaue Handlungsanweisungen. Die Beschuldigten forderten dadurch zu verfassungsfeindlicher Sabotage, Sachbeschädigung, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Brandstiftung und Landfriedensbruch auf.”

“In der Ausgabe 62 vom 21.04.2020 veröffentlichten die Beschuldigten in dem Artikel “Was unsere (heimlichen) Leser*innen über uns denken, sagen und schreiben” eine bedrohende Nachricht an den Bayerischen Staatsminister des Innern Dr. Joachim Herrmann mit folgendem Wortlaut “Lieber Joachim, … ich für meinen Teil habe aus den Erfahrungen anderer Subversiver mit Menschen wie dir gelernt. Mit einem Tyrann diskutieren? Du musst wissen, ich stehe historisch auf Seiten derer – rein gedanklich versteht sich 😉 –, die Tyrannen lieber vor ihrer Zeit ins Gras beißen ließen. Und eines sollte dir klar sein, Polizeichefs standen dabei schon immer hoch im Kurs – höher noch, als Kaiser, Zaren und Könige.” Die Beschuldigten nahmen dabei zumindest billigend in Kauf, dass der Geschädigte diese Drohung ernst nimmt.”

Gegen die drei Beschuldigten wurde eine DNA-Entnahme angeordnet.

Noch mehr Kontext?

Da der konstruierte Mist auf der 2017 gegründeten Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München gewachsen ist und Informationen für die zugrundeliegenden Ermittlungen vom bayerischen LKA und Verfassungsschutz stammen sollen, wird klar, dass es hier um mehr geht, als um ein paar Zitate einer seit über einem halben Jahr eingestellten anarchistischen Zeitung.

Natürlich könnte man sich fragen, ob sich die ZET und der Staatsschutz vielleicht langweilen oder ob sie sich selbst beweisen müssen, dass sie ja schon zu irgendetwas nütze sind, und sei es nur dazu, Anarchist*innen auf die Nerven zu gehen, aber möglicherweise wäre das etwas zu kurz gegriffen.

Immerhin erleben Verfahren aufgrund der §§ 129 und 129a in letzter Zeit eine regelrechte Renaissance: In immer mehr Städten leiten Bullen 129-Verfahren gegen Anarchist*innen oder auch Antifaschist*innen ein, nur selten kommt es dabei tatsächlich zu irgendwelchen Anklagen. Vielmehr sind diese Verfahren ein beliebter Vorwand, um ausgiebig in den jeweiligen Szenen und Umfeldern zu schnüffeln. Razzien, die sich auch gegen nicht Beschuldigte richten, sind dabei nur ein Element der polizeilichen Strukturermittlungen. Auch Observationen, Telekommunikationsüberwachungen, das Anbringen von Wanzen, Kameras und anderem Equipment zum Ausspionieren und Überwachen von Personen sind oft Begleiterscheinungen solcher Verfahren. Es liegt also der Verdacht nahe, dass auch in diesem Fall gezielt ein bestimmtes Umfeld ausgespäht werden soll.

Und dann gibt es ja noch den dreisten und von langer Hand geplanten Raub einer gesamten Druckerei und tausender Publikationen! Ein offensichtlicher Versuch der Zerschlagung einer Infrastruktur zur publizistischen Verbreitung anarchistischer Ideen. Wenn es angeblich um eine bestimmte Zeitung, den Zündlumpen, gehen soll, warum werden dann massenhaft andere Zeitungen und Publikationen beschlagnahmt? Warum wird unbedrucktes Papier, Tinte, sowie sämtliches Gerät zur Herstellung von Büchern, Broschüren und Zeitungen mitgenommen?

Offensichtlich haben es die Bullen und die Generalstaatsanwaltschaft (ZET) auf mehr abgesehen: Sie versuchen die Verbreitung anarchistischer Ideen zu verhindern und Paranoia zu schüren, wenn sie etwa ganze Archive anarchistischer Texte beschlagnahmen und den Besitz von (Einzelexemplaren!) einer Zeitung im heimischen Bücherregal zum Anlass nehmen, diese selbst, sowie allerhand technisches Gerät und alle möglichen anderen anarchistischen Publikationen zu rauben.

Uns wundert das wenig. Anarchistische Ideen waren schon immer jenseits ebenso wie gegen jegliches Gesetz und es gibt folglich eine lange Geschichte der Verfolgung anarchistischer Ideen. Die jüngsten Razzien in München werden die Flamme in unseren Herzen gewiss nicht zum Erlöschen bringen! Ebensowenig wie sie verhindern werden, dass sich andere einen Drucker greifen und all das nachdrucken, was die Bullen beschlagnahmt haben.

Wenn es ein Verbrechen ist, für die Freiheit zu kämpfen, ist Unschuld das Schlimmste!

Frisch gerazzt und trotzdem noch da,
Ein paar Anarchos aus Bavaria


Übernommen von de.indymedia

[München] Razzien und 129-Verfahren gegen Anarchist:innen

Heute am Dienstag den 29.04.2022 [gemeint ist wohl der 26.04.2022] gab es in München koordinierte Razzien in verschiedenen Wohnungen als auch in der anarchistischen Bibliothek Frevel mit der Begründung der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Betroffenen werden beschuldigt in anarchistischen Publikationen zu Straftaten aufgefordert zu haben. Die Bullen haben so gut wie jegliche anarchistische Zeitung und Broschüre als auch jegliches Gerät, das irgendetwas mit dem Drucken von Publikationen zu tun haben könnte, beschlagnahmt. Zwei Beschuldigte wurden ID-behandelt und DNA-Abnahmen angeordnet; die beiden wurden daraufhin entlassen und alle Beschuldigten sind auf freiem Fuß.

Die Bullen versuchen uns einzuschüchtern, zu verängstigen und zu terrorisieren, aber es verwundert uns nicht, dass der Staat in Zeiten von Ausnahmezustand und Krieg gegen seine Feinde und ihre anarchistischen Ideen und ihre Verbreitung vorgeht.

Mehr Infos folgen…

Keine Spekulationen!

ACAB 4 eva


Entnommen von de.indymedia.org

[Hamburg] Observationen gegen Anarchist*innen

Im November 2021 erhielten drei Hamburger Anarchist*innen die Benachrichtigung, in zwei verschiedenen Zeiträumen vom Hamburger Staatsschutz des LKAs observiert worden zu sein. Die Maßnahmen stehen in Kontinuität des sogenannten „Parkbankverfahrens“. Auch ist es wahrscheinlich, dass die Betroffenen von den Behörden als „Gefährder“ betrachtet werden.

Die Benachrichtigung enthielt neben den Zeiträumen – einige Monate im Winter 2020/2021 und zwei Wochen im Spätsommer 2021 – auch die jeweiligen Aktenzeichen und Informationen über die Maßnahmen. Dies waren laut dem Schreiben die „längerfristige Observation“ und die „Datenverarbeitung durch technische Mittel“, den angeführten Paragrafen zufolge lediglich „ausserhalb von Wohnungen“.
Es wurde daraufhin Akteneinsicht beantragt – das Ersuchen wurde beantwortet durch die unter anderem aus dem Parkbank-Verfahren bereits bekannte Polizeibeamtin Rönck vom Staatsschutz beim LKA Hamburg, die einem Briefkopf zufolge beim Staatsschutz für „Operatives und Gefährdermanagement“ zuständig ist.
Die Maßnahmen waren präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)“. Die Polizei ist theoretisch (also gesetzlich) verpflichtet, Betroffene innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Maßnahme zu informieren – es sei denn, ein Gericht genehmigt den Aufschub der Benachrichtigung nach 12 Monaten oder aus der Maßnahme hat sich ein Ermittlungsverfahren „entwickelt“. Oder die Cops wollen die Benachrichtigung einfach unterlassen – dann benachrichtigen sie eben nicht, können die Erkenntnisse dann zwar (theoretisch) nicht offiziell verwenden, aber dass sie sich an ihre eigenen Gesetze halten ist weder zu erwarten noch wäre es beruhigend.

Den in den Benachrichtigungen enthaltenen Informationen ist ebensowenig zu trauen wie denen, die wir dann in zur Einsicht beantragten Akten vorfinden – insbesondere weil des Informationen sind, die uns die Bullen schlussendlich freiwillig geben, also geben wollen. Es ist also davon auszugehen, dass weder Zeiträume, eingesetzte Mittel noch Umfang der erhobenen Daten (Observationsprotokolle etc) tatsächlich vollständig oder korrekt sind. In einer der uns vorliegenden Akten war zum Beispiel keine einzige Seite Observationsprotokoll vorhanden – deswegen davon auszugehen, dass die Bullen eine gerichtlich genehmigte Maßnahme einfach sein haben lassen wäre ziemlich naiv.
Mit den Akten, die auf diesem Wege erlangt werden ist unserer Meinung nach entsprechend vorsichtig umzugehen.
Es darf unserer Ansicht nach ganz grundsätzlich die Frage gestellt werden, ob sich solche Polizeiprosa überhaupt in vollem Umfang angesehen werden sollte. Was erhoffen wir uns von der Lektüre des Ergebnisses so schmutziger Eingriffe in unsere Leben? Welchen Raum wollen wir Dingen geben, die die Bullen für uns zusammengestellt haben? Was schauen wir uns an, was lassen wir auch gezielt aus, um diesen Dingen das vorgesehene „Publikum“ zu verweigern?
Klar, es können aus den meisten Akten Informationen gewonnen werden, wie die Behörden gegen uns und damit vermutlich auch andere Vorgehen, dieses
Wissen ist wichtig weiterzugeben. Gleichzeitig geben sie natürlich auch nur das weiter, was sie weitergeben wollen. Wie aber mit dem Spagat umgehen, dass es einmal sehr eklig sein kann, solche Texte über das eigene Leben zu lesen, es ihr Blick auf unser Leben ist, es etwas mit uns machen kann und gleichzeitig aber wichtig ist, die Informationen, die sich aus genau diesen Zusammenstellungen gewinnen lassen, weiterzugeben?
Immerhin handelt es sich um gegen den Willen von Individuen festgehaltene, durch Bullen interpretierte Momente, die eigentlich nur zwischen den Menschen existieren, die sie erlebt und miteinander geteilt haben.

Wir wollen im Folgenden versuchen, einen Einblick in die uns vorliegenden Informationen zu geben. Nicht nur weil wir denken, dass die Informationen hilfreich sein können – sondern auch, um mit einem kollektiven Umgang mit der Betroffenheit von solchen An- und Eingriffen zu experimentieren.
Es zeigt sich in den Akten abermals, dass die Bullen und der VS wesentlich damit befasst sind, unsere Beziehungen zu durchleuchten, zu katalogisieren und sich zu bemühen, aus ihnen Gefährdungspotenziale zu konstruieren.
Die Information hierüber kann als Versuch gewertet werden, uns einzuschüchtern und Beziehungen schlussendlich zu kriminalisieren – für uns ein Grund mehr, gefährliche Freundschaften zu pflegen, zu intensivieren und der Herrschaft ins Gesicht zu spucken.
Die uns vorliegenden Akten bestehen einerseits aus den Anträgen auf „Datenverarbeitung durch Observation“ (§20 PolDVG) und „Datenverarbeitung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel“ (§21 PolDVG) durch Cops vom LKA namens Rönck, Stacke, Carstensen und Malick und richterlichen Anordnungen durch die Richterin Röckel, die Richter Notmann und Hagge am Amtsgericht. Das Gericht hat in diesem Fall die beantragten Maßnahmen der Bullen ohne Ausnahme genehmigt. Mit einer Neuerung des PolDVG im Jahr 2019 haben längerfristige Observationen nun eine richterliche Anordnung zur Voraussetzung – was offensichtlich keine Hürde für die Bullen darstellt, die Begründungen für die Maßnahmen sind ausgesprochen abstrus, dem Gericht aber mehr als ausreichend.
Als wesentliche Begründungen kristallisieren sich vor allem spezifische Daten, Events und Anlässe heraus, zu denen die Bullen von Leuten wie uns Straftaten zu erwarten scheinen. War das im Parkbank-Verfahren der sich jährende G20-Gipfel, sind es in den vorliegenden Schreiben Anlässe wie Prozessauftakte, Räumungen, die IAA in München, der Brand in der Zelle des französischen Anarchisten Boris – sogar der 13.12. wird als Tag mit „Reizwirkung“ angeführt.
Ferner enthalten sie eine ganze Menge Anlagen, auf die sich in den Anträgen bezogen wird – darunter bereits bekannte Inhalte von Ermittlungsakten vergangener Verfahren, Anklageschriften, Gerichtsurteile, aber auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die z.B. auf der Auswertung von im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen beschlagnahmten Datenträgern beruhen.
Insgesamt ist, wie bei solchen Akten üblich, sehr viel geschwärzt. Vor allem Passagen, die sich nicht auf die Betroffenen beziehen oder Verweise auf Dritte. Das natürlich unter dem Vorwand des „Datenschutzes“ – zynischerweise nachdem ohne das Wissen all der betroffenen Individuen in deren Leben eingedrungen, ihnen hintergeschnüffelt wurde.
Wie angesprochen besteht ein großer Teil der Arbeit aus dem Nachvollziehen von Reisebewegungen und Beziehungen. In unserem Fall wurde klar, dass schon seit einigen Jahren eine sogenannte „beobachtende Fahndung“ über das „Schengen-Informationssystem“ (SIS II) läuft und auch andere Informationen über beispielsweise Veranstaltungen im europäischen Ausland an die deutschen Bullen übermittelt wurden. In der Praxis führt so eine beobachtende Fahndung nach dem SISII öfter dazu, dass Bullen im Ausland einen Meldebogen ausfüllen müssen auf dem Dinge wie Zweck und Dauer der Reise, Begleitpersonen und genutzte Fahrzeuge vermerkt werden müssen, ein Prozedere, von dem nicht wenige Menschen betroffen sind und von dem wir immer wieder berichtet bekommen.
Auffallend ist, dass wir zwar sehr sicher sind, dass von uns gebuchte
Flüge beim BKA aufleuchten, sich diese aber nicht in den Akten
wiederfinden. Ob diese Daten nicht automatisch zum LKA gelangen, vom LKA nicht abgefragt werden oder einfach nur nicht in die Akten gelangt sind wurden – wir wissen es nicht und halten alles davon für möglich.

Einen weit kleineren Anteil an dem Aktenmaterial haben dann die Überwachungsprotokolle. Bei diesen handelt es sich zum Teil um Observationsprotokolle, zum Teil um Videoauswertungen. Aus diesen Videoauswertungen wird klar, dass Kameras vor den Wohnsitzen der Betroffenen installiert wurden, um das Kommen und Gehen nachvollziehen zu können. Hier geht es also offensichtlich nicht um die „Live-Überwachung“ zum Zweck der Verhinderung von Straftaten, sondern um das Ausforschen von Alltag und Umfeld. Die Kameras waren mit großer Wahrscheinlichkeit in Fahrzeugen untergebracht, der Winkel eines Fotos lässt zum Beispiel die Vermutung zu, dass eventuell die Rückfahrkamera eines geparkten Fahrzeuges umgebaut und zur Überwachung des Eingangsbereichs verwendet wurde. Die Anzahl dokumentierter tatsächlicher Observationen mit Begleitung durch die Stadt ist verdächtig gering und beschränkt sich auf recht banale Vorgänge. Hier ist von Lücken auszugehen. Zum Teil fanden die Observationen vermutlich per Fahrrad statt, aber genauere Informationen zu beteiligten Anzahl von Cops, Fahrzeugen und so weiter konnten wir den Protokollen nicht entnehmen, lediglich, dass unterwegs auch Fotos angefertigt wurden und dies vermutlich mit einer hochauflösenden Kamera.
Die uns gegebenen Informationen und vor allem diejenigen, die uns vorenthalten werden geben natürlich vorzüglich viel Interpretationsspielraum. Wir raten dringend dazu, damit ausgesprochen vorsichtig umzugehen. Spekulationen, Vermutungen, steile Thesen schaden mehr als sie nützen. Die Bullen und andere Behörden schauen uns beim Leben und Kämpfen zu – sie observieren uns und sammeln Daten, wo sie nur können, bzw. wo wir sie lassen. Das sind keine neuen Erkenntnisse. Die Einstufung als „Gefährder“ ist keine juristische Kategorie, sondern eine Schublade der Ermittlungsbehörden. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, scheinen die glichen zu bleiben. Weder in den Anträgen noch in den Akten fällt dieser Begriff auch nur ein einziges Mal.

Wir schlagen vor, auch angesichts solcher An- und Eingriffe vor allem Handlungsfähigkeit zu entwickeln – wir ziehen einen offensiven, kollektiven Umgang mit solchen Maßnahmen eindeutig der Variante vor, den Mist einfach mit uns selbst auszumachen. Es ist wichtig, dass wir einander über Einblicke in Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden informieren – auch wenn diese Informationen lückenhaft und mit Vorsichtig zu genießen sind. Es ist wichtig, dass wir Repression auch auf dieser Ebene nicht als individuelles Problem begreifen und verhandeln – sie ist nicht bloß ein Angriff auf einzelne, mit bestimmten Fantasiebegriffen der Bullen gekennzeichnete Personen, sondern auf alle, die rebellische Beziehungen und Projekte pflegen. Und es ist wichtig, sich von der Repression nicht verrückt machen zu lassen, gemeinsam einen bewussten, klaren Umgang mit ihr zu entwickeln. Wir wollen uns von der uns betreffenden Repression nicht bestimmen lassen – dazu zählt auch, dass wir nicht in die Rolle von vermeintlichen Expert*innen gedrängt werden wollen. Und ein Mittel hierbei ist es eben, dass auch andere von Repression betroffene Mitstreiter*innen ihre Erfahrungen und Prozesse teilen, wir eben einen kollektiven Umgang mit diesen Dingen entwickeln.

Genauso wie wir uns nicht einschüchtern lassen werden, wollen wir auch nicht abstumpfen und verrohen im Angesicht der Repression. Bleiben wir im Austausch, hören wir einander zu und seien wir füreinander da. Wir halten es für wichtig, eine klare Position zu beziehen: Wir verstehen die Überwachung unserer und der Leben von Mitstreiter*innen, Freund*innen, Familie, Nachbar*innen… als Angriffe! Uns ist klar, dass diese eine Konsequenz der herrschenden Verhältnisse und unserer Kämpfe gegen diese sind. Und doch bleiben es kontinuierliche Grenzüberschreitungen und Eingriffe in unsere Leben, die uns Angst machen und uns unsere Ideen und Entscheidungen überdenken lassen sollen. Es geht um das Unterbinden von sozialen, von revolutionären Kämpfen. Sie werden scheitern!


Übernommen von de.indymedia.org

[Besançon, Frankreich] Es gibt nicht nur ihre Techno-Überwachungswerkzeuge in unserem Leben, es gibt auch noch die Snitches

In Zeiten des 5G-Ausbaus ist der Kampf gegen diese Kontrollgesellschaft in vollem Gange. Die Angriffe auf die Telekommunikationsantennen oder die Unternehmen, die teil daran haben, auch: in Frankreich wurden seit März 2020 mehr als hundert Sabotagen gezählt.
Genug, um bei der kapitalistischen Gesellschaft und dem Staat eine Stinkwut zu entfachen. Die Repressionswelle kennte keine Ruhe und die Cops verwenden alle technologischen Überwachungswerkzeuge, die ihnen zur Verfügung stehen um zu versuchen jede aufkeimende Revolte zu unterdrücken und zu ersticken.

Seit letztem Jahr wurden wegen der Sabotage an Funkmasten bei um die dreißig Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt, wurden diese angeklagt oder inhaftiert. Das ist auch der Fall von Boris, einem anarchistischen Gefährten, der im September 2020 in Nancy für die Brandstiftung an zwei Funkmasten im Jura in den Knast gesteckt wurde, und der heute im Krankenhaus liegt, weil es in seiner Zelle gebrannt hat. In einem Brief, den er im Knast geschrieben hat, erwähnt er die Apparate, die die Cops verwendet haben um während der Ermittlungen seinen Alltag auszuspähen: IMSI-Catcher-Koffer, Kameras vor einer Wohnung, GPS-Tracker unter den Autos ihm nahestehender Personen, direktes Abhören und Ortung, Zivis des GIGN [Groupe d’intervention de la Gendarmerie nationale, vergleichbar der GSG9] (aus Versailles) zu seiner Beschattung und Beobachtung, Antrag auf Anbringung einer Wanze in einer Wohnung und in einem Mäuerchen eines Parks, in dem er regelmäßig Freunde traf, diskretes Aufsammeln von Kronkorken, die im öffentlichen Raum zurückgelassen wurden…

In Besançon, einige Monate nach der Inhaftierung von Boris, wurden mindestens zwei Personen seit Anfang 2021 von den Cops angequatscht. Während man von der einen Person nichts weiß, wurde die zweite auf jeden Fall mehrere Male aufgesucht. Klassischer Move, eine Erpressung bezüglich Papieren, wie oft kombiniert mit Isolation und Armut, eventuellem juristischem Dreck oder einfach der Umstand, dass diese Personen sich im Umfeld der militanten anarchistischen Kreise bewegen.

Alles beginnt mit einem ersten Treffen: man bietet ihm Arbeit an, Geld oder eine Wohnung im Austausch für Informationen. Man stellt ihm eine schnellere Bearbeitung seiner Anträge in Aussicht, und diese umgekehrt zu verzögern, sollte er sich weigern. Unter Druck gesetzt hat er zugestimmt sich zu regelmäßigen Treffen mit Zivis in einem Park in der Nähe des Kommissariats zu begeben.

Seine Missionen sind die folgenden gewesen, solange das Ermittlungsverfahren gegen Boris noch nicht abgeschlossen war und er also noch wegen „krimineller Vereinigung“ angeklagt gewesen war:

  • An der Erfassung von Personen teilzunehmen, die als ihm nahestehend gelten, die Beziehungen zwischen ihnen auszuspähen und Schwächen/Druckmittel zu indentifizieren, zukünftige Unterstützungs-/Solidaritätsaktionen herauszufinden
  • Sich an militante Orte zu begeben und an Veranstaltungen und Treffen teilzunehmen (Kampfplenum im Freien, KüfAs) um die Anwesenheit gewisser bestimmter Anarchist.innen auszuspähen, die Beziehungen zwischen den Gruppen und den Individuen derselben Stadt zu verstehen, die politischen Verbindungen zwischen verschiedenen Städten zu identifizieren
  • gewisse Profile und Haltungen auszuspähen: potenzielle Saboteure, vehementere oder charismatischere Personen als andere (die Cops suchen gemäß ihrem eigenen Bild immer einen Anführer!).

Diese Art Situation sät Aufruhr und kann nicht schweigend hingenommen werden. Die Manipulation der Cops kennt keine Grenzen und der Einsatz von Spitzeln hat schon immer zu ihren Methoden gehört um die subversiven und anarchistischen Netzwerke zu kartographieren und zu versuchen sensible Informationen zusammenzutragen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: unnötig sich für einen Doppelagenten zu halten, man wüsste es, wenn das einem einen Nutzen bringen würde. Mit den Cops zu labern bedeutet ihr Spiel mitzuspielen und sich neuen Unterdrucksetzungen auszuliefern. Mit ihnen zu labern bedeutet sie zu informieren, auch wenn es sich um Unverfänglichkeiten handelt, wenn man beispielsweise irgendwelche Details weitergibt, die es für sie nicht sind. Mit ihnen zu labern bedeutet andere in Gefahr zu bringen.
Mit ihnen zu labern bedeutet zu kollaborieren.
Mit ihnen zu labern bedeutet diejenigen zu verraten, die einem nahestehen und die Vertrauensbasis zu anderen zu verlieren und das eigene militante Leben zu ruinieren.

Die Augen und Ohren des Staates werden nie damit aufhören sich in unser Privat- und politisches Leben einzumischen, mit der Technologie als auch mit menschlichen Informationen.
Angesichts dessen, lasst uns überall und immer aufpassen, ohne der Paranoia zu verfallen, lasst uns Arten und Weisen finden, wie wir Beziehungen vertiefen, die auf Vertrauen und Affinität basieren, während wir gleichzeitig ganz allgemein lernen nicht leichtfertig zu reden, auch unter uns.

Anarchist.innen aus Besançon,
Septemer 2021

Quelle: Sans Nom

Entnommen aus Zündlumpen #085.